Das Recht auf Nutzung von wilden Tieren und wilden Pflanzen im Mittelalter
Das Recht auf Nutzung von wilden Tieren und wilden Pflanzen im Mittelalter
Auch die „kleinen“ Bauernfamilien und die Besitzlosen (Wildsammler!), die sowohl zu den Klöstern als auch zu den erfahrenen „Kräuterweibern“ rege Kontakte hielten, lernten und profitierten von deren Gärten und Wildkräuterwissen. Ihr erweitertes Gebrauchswissen über Sammelpflanzen rettete sie oft vor Krankheit und Hunger, vor allem dann, als ihnen im Laufe des Mittelalters das Recht auf Jagen und Fischen, das ursprünglich in der Allmende enthalten war, durch die Grundherren genommen wurde. Sie mussten sich auf das Fangen von Kleingetier wie Frösche und Ratten etc. und auf das Plündern von Vogelnestern beschränken (Eier und Jungvögel. Diese wurden mit Fäden fixiert und, sobald sie von den Vogeleltern groß gezogen worden waren, verspeist.) oder sie verschrieben sich der lebensgefährlichen Wilderei. Das Recht auf Nutzung essbarer Wildpflanzen blieb bestehen.