ARTIKEL · 2 MIN LESEZEIT · JUN 2013

Sammeln von Wildpflanzen: Darf man das überhaupt?

Sammelgut

Roswitha Fuchs
Artikel 20. Juni 2013
foto: rofu

Also, bei aller kreativen Lust zum Experimentieren oder Nachkochen uralter Speisen ist und bleibt es das Allerwichtigste, die Giftpflanzen sicher zu kennen!! Nicht alles essen, wozu man sich hingezogen fühlt, siehe appetitliche Tollkirsche! Das Wasser, das einem bei dem Gedanken an Direktverwertung dieser tollen Früchte im Mund zusammenläuft, runterschlucken, und vorbeigehen … und schon ist ein Leben gerettet! -
Große Gefahr lauert auch bei der Ernte von Doldenblütlern. Sie können mit dem tödlich giftigen Wasserschierling, dem ebenso tödlich giftigen Gefleckten Schierling und der stark giftigen Hundspetersilie verwechselt werden. Außerdem wirken manche von ihnen, besonders der Riesen-Bärenklau, phototoxisch. Informationen zu Giftpflanzen gibt es auf Wildfind und hier.http://www.gifte.de/Giftpflanzen/index.htm

Aber es bleibt noch so viel zum Sammeln und Ausprobieren, nämlich alles Ungiftige! Und das darf man dort und da an bestimmen Stellen:

1. In Naturschutzgebieten allerdings ist Sammeln generell verboten.
2. Viele Pflanzen unterliegen zudem Schutzbestimmungen, die von Land zu Land verschieden sein können. Diese Gesetze müssen eingehalten werden!  Einen guten Überblick bietet die deutsche Bundesartenschutzverordnung.http://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung#Liste_der_nach_BArtSchV_gesch.C3.BCtzten_Pflanzen Über geschützte Gebirgspflanzen kann man sich hier informieren:http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/umweltrecht/downloads/lgbl182006.pdf
3. Erlaubte Pflanzen dürfen für den jährlichen Eigenbedarf gesammelt werden.
4. Dabei muss das lokale Sammelrecht beachtet werden, evtl. bei der Gemeinde nachfragen, denn es gibt verschiedene Allmende-Bestimmungen („Wildpflanzen von Anfang an – Mittelalter“).
• Meistens ist das Sammeln entlang des Wegenetzes erlaubt,
• ebenso auf nicht genutzten, nicht eingezäunten Brachen und Ruderalflächen.
• Auf Feldern und Almen darf meistens bis zum Georgitag (23. April) gesammelt werden und dann wieder ab dem Frühherbst. Im Zweifelsfalle die BesitzerInnen fragen.
• Die freie Zugänglichkeit des Waldes ist durch das Forstgesetz gesichert, damit jeder den Erholungswert des Waldes nutzen kann.
• Es gibt gebietsweise verschiedene Gesetze zur Erlaubnis, für den Eigenbedarf Pilze zu sammeln. Ihre Einhaltung wird kontrolliert. Ausweis zeigen lassen! Für größere Mengen braucht man die Erlaubnis der EigentümerInnen.

 

VERWANDT

Haftungsausschluss: Die hier dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine professionelle Beratung durch Ärzte, Apotheker oder Kräuterkundige. Das Sammeln und Verwenden von Wildpflanzen geschieht auf eigene Gefahr. Verwechslungsgefahr mit giftigen Pflanzen besteht. Mehr erfahren